Lehrgang ABU nach Art. 32
Der Lehrgang «ABU nach Art. 32» richtet sich an Kandidatinnen und Kandidaten in gewerblich-industriellen, Gesundheits- oder sozialen Berufen, die nach Art. 32 BBV das eidgenössische Fähigkeitszeugnis erwerben möchten. Neben den spezifischen Prüfungsfächern der jeweiligen Berufe wird auch ein Abschluss in Allgemeinbildung (ABU) verlangt.
Die Anmeldedaten für 2025, werden im Dezember 2024 aufgeschaltet.
BYOD (Bring Your Own Device)
Dieser Beruf setzt ein eigenes Endgerät voraus. Bitte informieren Sie sich mit folgendem Dokument: Mindestanforderungen des BBZ Schaffhausen.