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Der Anmeldung sind eine ID- oder Passkopie, eine Zeugniskopie der Berufsfachschule, eine Kopie des Fähigkeitsausweises und eventuelle weitere Zeugnisse wie BMS beizulegen.
Alle Studierende füllen das Personalienblatt (zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons) aus und legen die dazugehörende Wohnsitzbescheinigung bei. Der stipendienrechtliche Wohnsitz ist in der Gemeinde begründet, in welcher Sie zuletzt mindestens zwei volle Jahre gewohnt haben oder Ihre Erstausbildung abgeschlossen haben. Wer bei Studienbeginn mehr wie 2 Jahre im Kt. Schaffhausen wohnt, muss keine Wohnsitzbestätigung einreichen.
Achtung: Die Wohnsitzbescheinigung darf bei Studienbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Beide Formulare benötigen wir im Original.
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