Der Lehrgang «ABU nach Art. 32» richtet sich an Kandidatinnen und Kandidaten in gewerblich-industriellen, Gesundheits- oder sozialen Berufen, die nach Art. 32 BBV das eidgenössische Fähigkeitszeugnis erwerben möchten. Neben den spezifischen Prüfungsfächern der jeweiligen Berufe wird auch ein Abschluss in Allgemeinbildung (ABU) verlangt.
Dieser Beruf setzt ein eigenes Endgerät voraus. Bitte informieren Sie sich mit folgendem Dokument: Mindestanforderungen des BBZ
Persönliche Geräte einrichten: Bitte richten Sie, sobald Sie die BBZ-Logindaten per Post erhalten haben, Ihr persönliches Gerät vor dem Schulstart im August ein.
Kurzinfos
Abteilungsleiter Peter Brandenberger 052 632 21 11